Amazon KDP Steuern: Alles, was Sie wissen müssen 2024

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Geschrieben von Ali

Betreiber von luzarpublishing. Student. Wenn ich grade nicht lese, wende ich neues Wissen an.
Selektiver Bücherwurm.

  1. Impressumspflicht: Für Selfpublisher auf Amazon KDP in Deutschland sind bestimmte Angaben im Buch zwingend, wie ISBN, Erscheinungsjahr, Copyright-Hinweis und Verweis auf das Verzeichnis der Deutschen Nationalbibliothek.
  2. Buchpreisbindungsgesetz: Stell sicher, dass du deinen Buchpreis überall gleich ansetzt. Zum Beispiel muss der Preis deiner gebundenen Version auf Amazon genauso hoch sein wie bei anderen Händlern.
  3. Pflichtabgabe an die Deutsche Nationalbibliothek: Bei Verkauf von mehr als 25 physischen Exemplaren sind zwei Bücher an die DNB zu schicken. Auch für veröffentlichte eBooks gilt eine Abgabepflicht.
  4. Zusammenarbeit & Künstlersozialkasse (KSK): Wenn du mit Designern, Textern oder Illustratoren arbeitest, beachte die Pflichtabgaben an die KSK. Dies betrifft auch Ausgaben für Freelancer auf internationalen Plattformen wie Fiverr.
  5. Gewerbeanmeldung: Wenn du planst, mit deinen Büchern Gewinn zu erzielen, ist in den meisten Fällen eine Gewerbeanmeldung notwendig. Es gibt Ausnahmen für freie Berufe, aber Informiere dich genau.
  6. Steuerliche Konsequenzen nach Gewerbeanmeldung: Nach der Anmeldung erhältst du vom Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Fülle ihn sorgfältig aus und denke über professionelle Hilfe nach, um keine steuerlichen Fehler zu machen.

Tipp: Das Selfpublishing, insbesondere über Plattformen wie Amazon KDP, kann zu Beginn überwältigend erscheinen. Sich mit den rechtlichen und steuerlichen Vorgaben auseinanderzusetzen ist essenziell. Falls du unsicher bist, zögere nicht, einen Experten zu Rate zu ziehen. Es ist besser, von Anfang an alles richtig zu machen. Ich kann nur von meinen eigenen Erfahrungen mit dem Geschäft von Büchern auf Amazon KDP berichten, und bin kein Steuerberater!

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1. Die Impressumspflicht

In Deutschland ist die Impressumspflicht je nach Anwendungsbereich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgehalten. Beispielsweise gilt § 5 TMG als Leitlinie für das Impressum auf Webseiten. Für Bücher und andere Printmedien sowie eBooks entstammt die Impressumspflicht dem Presserecht, das in Deutschland auf Länderebene geregelt ist.

Gemäß § 7 des Berliner Presserechts muss auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk der Name oder die Firma sowie der Wohnort oder Geschäftssitz des Druckers und des Verlegers genannt werden. Für Selbstverlage des Verfassers oder des Herausgebers gelten dieselben Regeln. Neben diesen Inhalten sollte das Impressum außerdem die ISBN, das Erscheinungsjahr, die Auflage, einen Copyrighthinweis und einen Vermerk auf das Verzeichnis der Deutschen Nationalbibliothek enthalten.

Ein Beispiel für ein Impressum könnte wie folgt aussehen:

© 2023 Max Mustermann

1. Auflage

Herausgeber: Name oder Institution

Autor: Vorname, Name (Bei Verwendung eines Pseudonyms muss hier eine natürliche Person als Vertreter angegeben werden.)

Umschlaggestaltung, Layout, Illustration: Name oder Institution

Lektorat, Korrektorat: Name oder Institution

andere Mitwirkende: Name oder Institution

Verlag & Druck: Name oder Institution + Anschrift

ISBN: xxx-x-xxxx-xxxx-x

Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Autors und/oder des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

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2. Buchpreisbindungsgesetz

Das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) besagt, dass jeder, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten muss. Dies bedeutet, dass dieselbe Buchversion überall zum gleichen Preis angeboten werden muss. Es ist jedoch erlaubt, beispielsweise die gebundene Version teurer anzubieten als die Taschenbuchversion, da diese unterschiedliche ISBNs haben. Bei Amazon muss jedoch der Preis der gebundenen Version genauso hoch sein wie bei anderen Händlern wie Thalia.

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass kleine Buchhandlungen im Wettbewerb mit großen Einzelhändlern bestehen können. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie den Verkauf gebrauchter Bücher.

Quelle: Steuerinformationen

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3. Die Pflichtabgabe an die Deutsche Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek hat einen gesetzlich auferlegten Sammelauftrag und fordert von nahezu jeder in Deutschland zugänglichen Publikation ein oder mehrere Exemplare ein. Selfpublisher müssen von jeder Druckversion ihres Buches ab 25 verkauften Einheiten zwei physische Exemplare an die DNB schicken. Auch ein eBook muss abgeliefert werden, was über das Online-Portal möglich ist. Ein Versäumnis dieser Pflicht nachzukommen ist nach § 19 DNBG eine Ordnungswidrigkeit.

4. Die Pflichtabgabe an die Künstlersozialkasse

Im Amazon-Kindle-Business ist es üblich, mit kreativen Freiberuflern wie Designern, Textern, Illustratoren und anderen zusammenzuarbeiten. Diese haben die Möglichkeit, sich zu günstigeren Tarifen bei der Künstlersozialkasse zu versichern. Die Vergünstigung wird auf Basis des monetären Auftragsvolumens berechnet, das heißt, dass die Kunden die Abgabe an die KSK zahlen.

Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe an die KSK ist das Auftragsvolumen, das im Kalenderjahr für die Dienstleistungen kreativer Freiberufler ausgegeben wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Freelancer bei der KSK versichert ist oder Deutscher ist. Auch für Ausgaben bei Plattformen wie Fiverr.com muss die Abgabe geleistet werden.

Die aktuellen Abgabesätze können auf der Webseite der KSK eingesehen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgabe an die KSK eine gesetzliche Pflichtabgabe ist und nicht entfallen kann. Weitere Informationen zu diesem Thema können auf der Webseite der KSK gefunden werden.

5. Die Gewerbeanmeldung

Gemäß § 14 GewO i.V.m § 15 Abs. 2 EStG entsteht die Pflicht zur Gewerbeanmeldung, sobald eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Dies gilt auch, wenn die Absicht nur ein Nebenzweck ist. Die meisten Selfpublisher unterliegen dieser Gewinnerzielungsabsicht und müssen daher ein Gewerbe anmelden.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die selbstständige Tätigkeit einem freien Beruf zuzuordnen ist, wie zum Beispiel bei Autoren und Schriftstellern, die ihre Bücher im Eigenverlag vermarkten. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dennoch muss auch eine freiberufliche Tätigkeit bei den zuständigen Behörden angemeldet werden und bringt teilweise ähnliche Pflichten wie ein Gewerbebetrieb mit sich.

Viele Selfpublisher scheuen jedoch vor der Gewerbeanmeldung zurück. Doch die Anmeldung ist in der Regel unkompliziert und schnell erledigt. Man geht einfach zum lokalen Gewerbeamt, zahlt eine Gebühr (in der Regel zwischen 20 und 30 Euro), gibt Daten zur Person, zum Wohnsitz und Hauptsitz der Unternehmung sowie zur Art der gewerblichen Tätigkeit an und hat in kurzer Zeit ein Gewerbe angemeldet.

Kleinunternehmerregelung

Erfahrungsgemäß sind die Sachbearbeiter sehr hilfsbereit und beantworten gerne Fragen. Nach der Gewerbeanmeldung erhält man vom Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung„. Dort müssen weitere Informationen angegeben werden, wie beispielsweise Umsätze und Gewinne, gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung und/oder eine USt.-IdNr. beantragt werden. Bei Schwierigkeiten kann man sich Hilfe holen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewerbeanmeldung nicht nur eine formale Angelegenheit ist, sondern auch steuerliche Pflichten mit sich bringt. Daher sollte man sich unbedingt über die steuerlichen Konsequenzen informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Steuerliche Stolperfallen

1. Rechnungsstellung – ein wichtiger erster Schritt: Wenn wir Bücher über Amazon KDP veröffentlichen, liefern wir quasi eine Dienstleistung an Amazon und bekommen dafür Tantiemen. Auch wenn es sich um ein B2B-Geschäft handelt, ist es interessant, dass wir keine Rechnung an Amazon selbst schicken müssen. Stattdessen erstellen wir die Rechnung für unsere eigene Buchhaltung, was besonders wichtig ist, wenn wir nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Achtet darauf, dass ihr die Richtlinien für eine korrekte Rechnungsstellung befolgt.

2. Einkommensteuer – besser vorsorgen: Sobald eure Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen (der lag 2021 bei 9.744 Euro und stieg 2022 auf 9.984 Euro), rate ich euch, sicherheitshalber etwa die Hälfte eurer Einnahmen beiseitezulegen, um die Steuer zu decken. Oft bleibt danach sogar noch ein wenig übrig, das ihr reinvestieren könnt.

3. Gewerbesteuer – nicht zu vernachlässigen: Erst bei einem Gewinn über 24.500 Euro pro Jahr kommt die Gewerbesteuer ins Spiel. Als Freiberufler müsst ihr euch darüber jedoch keine Gedanken machen. Beachtet aber, dass der zu zahlende Betrag je nach Gemeinde variiert, da jede Gemeinde einen eigenen Hebesatz festlegt.

4. Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung – warum es für KDP Autoren oft keinen Sinn macht: Als Kleinunternehmer könnt ihr bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Das vereinfacht einiges, aber bei KDP-Autoren ist es meist nicht vorteilhaft. Warum? Nun, Amazon sitzt in Luxemburg und bei grenzüberschreitenden Geschäften kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz, wodurch Amazon die Umsatzsteuer in Luxemburg abführt. Als Regelbesteuerer könnt ihr euch hingegen die Umsatzsteuer, die ihr in Deutschland zahlt (z.B. für Werbung oder Design), vom Finanzamt zurückholen.

5. Vorteile der Regelbesteuerung: Als Kleinunternehmer könnt ihr keine Umsatzsteuer ausweisen und somit auch keine Vorsteuer zurückfordern. Bedenkt, dass viele eurer Ausgaben in Deutschland anfallen, während eure Einnahmen aus dem EU-Ausland stammen, wo das Reverse-Charge-Verfahren gilt. Durch die Regelbesteuerung könnt ihr euch die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen – ein Vorteil, den ihr nicht missen solltet.

6. Bevor ihr loslegt: Informiert euch bitte gründlich über Themen wie Ist-/Sollbesteuerung, Reverse-Charge, Umsatzsteuervoranmeldung, ermäßigte und reguläre Steuersätze und die Zusammenfassende Meldung. Man kann sogar rückwirkend zur Regelbesteuerung wechseln, aber das erfordert etwas Aufwand.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte: Ein weiterer wichtiger Punkt im Selfpublishing sind Urheberrechte und die Übertragung von Nutzungsrechten. Ihr könnt zwar das Urheberrecht nicht übertragen, aber ihr könnt anderen Lizenzen oder Nutzungsrechte einräumen. Stellt sicher, dass ihr diese Rechte für eure Werke habt.

So, das war ein ziemlich intensiver Rundgang durch die Welt der Steuern und Rechte bei Amazon KDP. Wichtig ist, dass ihr aktiv bleibt, lernt und mit gesundem Menschenverstand und Vorsicht an die Sache herangeht. Wenn ihr noch Fragen habt, stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Lasst uns gemeinsam den Weg durch dieses komplexe Thema meistern!

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